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   OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00   

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https://dejure.org/2000,13278
OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00 (https://dejure.org/2000,13278)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.07.2000 - 3 M 16/00 (https://dejure.org/2000,13278)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Juli 2000 - 3 M 16/00 (https://dejure.org/2000,13278)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Problematik des beamtenrechtlichen Konkurrentenschutzes ; Vorrang eines Bewerbers, dessen Beurteilung um eine ganze Notenstufe besser ist als das seiner Konkurrenten; Umfang der Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf bevorzugte Berücksichtigung bei der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 289
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1996 - 3 M 94/96

    Versetzungsbewerber; Dienstherr; Grundsatz der Bestenauslese;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00
    Doch auch ein "Versetzungsbewerber" kann sich jedenfalls dann gegenüber dem Dienstherrn auf Einhaltung des Grundsatzes der Bestenauslese berufen, wenn der Dienstherr - wie hier - einen Dienstposten im Wege einer an diesem Grundsatz orientierten Auswahlentscheidung vergibt (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, NVwZ-RR 1997, S. 373 m.w.N.).

    Dabei übersieht er, dass die vom Verwaltungsgericht hierzu zitierte Rechtsprechung (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, aaO, S. 374; Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 -, IÖD 1995, S. 64/65) es gerade für zulässig erachtet, auch noch während eines anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens wegen der Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens eine den Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Begründung für die getroffene Entscheidung, insbesondere auch einen nachvollziehbaren schriftlichen aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber, nachzureichen.

    Selbst wenn man die "Rechtsprechung des OVG Schleswig" zur vorgenannten Frage unter Heranziehung der insoweit vom Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung angeführten Nachweise (Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, aaO) noch als hinreichend konkrete Bezeichnung einer Entscheidung eines divergenzfähigen Gerichtes ausreichen lassen wollte, fehlte es jedenfalls an der Darlegung einer Abweichung.

  • VGH Hessen, 06.10.1994 - 1 TG 1319/94

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung: schriftliche Eignungsbeurteilungen und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.07.2000 - 3 M 16/00
    Dabei übersieht er, dass die vom Verwaltungsgericht hierzu zitierte Rechtsprechung (OVG Schleswig, Beschluss vom 02.12.1996 - 3 M 94/96 -, aaO, S. 374; Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 -, IÖD 1995, S. 64/65) es gerade für zulässig erachtet, auch noch während eines anhängigen vorläufigen Rechtsschutzverfahrens wegen der Besetzung eines ausgeschriebenen Dienstpostens eine den Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie Begründung für die getroffene Entscheidung, insbesondere auch einen nachvollziehbaren schriftlichen aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich der Bewerber, nachzureichen.

    Dabei muss der Leistungs- und Eignungsvergleich nicht aufgrund förmlicher dienstlicher Beurteilungen erfolgen (so ausdrücklich Hess. VGH, Beschluss vom 06.10.1994 - 1 TG 1319/94 - aaO, S. 65); eine solche Verfahrensweise ist danach jedoch nicht ausgeschlossen.

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 23.03

    Konkurrentenantrag; Verwendung; Versetzungsantrag; Organisationshoheit;

    Der BMVg kann sein Ermessen bei der Dienstpostenbesetzung aber im Einzelfall auch dahin ausüben, dass er sowohl Versetzungsbewerber als auch Bewerber für eine höherwertige Verwendung allein mit dem Ziel der Bestenauslese in das Auswahlverfahren einbezieht und alle Bewerber ausschließlich nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt (ebenso für den Bereich des Beamtenrechts: Beschluss vom 26. Januar 1994 BVerwG 6 P 21.92, OVG Koblenz, Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 10 B 13120/96 und vom 28. November 2001 10 B 11641/01; OVG Lüneburg vom 2. Dezember 2002 2 ME 211/02; OVG Greifswald vom 23. Juli 2002 2 M 15/02; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2002 6 B 1275/01, vgl. ferner OVG Schleswig, Beschlüsse vom 2. Dezember 1996 3 M 94/96 und vom 31. Juli 2000 3 M 16/00).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 WB 19.03

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Der BMVg kann sein Ermessen bei der Dienstpostenbesetzung aber im Einzelfall auch dahin ausüben, dass er sowohl Versetzungsbewerber als auch Bewerber für eine höherwertige Verwendung allein mit dem Ziel der Bestenauslese in das Auswahlverfahren einbezieht und alle Bewerber ausschließlich nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 SG nach Eignung, Befähigung und Leistung beurteilt (ebenso für den Bereich des Beamtenrechts: Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - , OVG Koblenz, Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - 10 B 13120/96 - <NVwZ-RR 1997, 369> und vom 28. November 2001 -10 B 11641/01 - <NVwZ-RR 2002, 364>; OVG Lüneburg vom 2. Dezember 2002 - 2 ME 211/02 - <IÖD 2003, 26>; OVG Greifswald vom 23. Juli 2002 - 2 M 15/02 - <NordÖR 2002, 420 [421]>; OVG Münster, Beschluss vom 28. Januar 2002 - 6 B 1275/01 - , vgl. ferner OVG Schleswig, Beschlüsse vom 2. Dezember 1996 - 3 M 94/96 - <NVwZ-RR 1997, 373> und vom 31. Juli 2000 -3 M 16/00 - <NVwZ-RR 2002, 289>).
  • VG Schleswig, 07.02.2005 - 11 B 70/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur Beschl. des OVG Schleswig vom 9. Mai 1996 3 M 31/96 , SchlHA 1996, 302 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 11. Dezember 1996 - 3 M 95/96 - OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2000 - 3 M 16/00 -, NordÖR 2001, 256 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - 3 MB 20/03 -, Juris).
  • VG Schleswig, 31.01.2005 - 11 B 55/04
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich grundsätzlich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (std. Rspr. der Schleswig-Holsteinischen Gerichte, vgl. nur Beschl. des OVG Schleswig vom 9. Mai 1996 3 M 31/96 , SchlHA 1996, 302 m.w.N.; OVG B-Stadt, Beschluss vom 11. Dezember 1996 3 M 95/96 - OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Juli 2000 3 M 16/00, NordÖR 2001, 256 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 31. Oktober 2003 3 MB 20/03, Juris).
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